Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist für Arbeitnehmer, Betriebsräte/Personalvertretungen und mittelständische Arbeitgeber in ein sich durch Gesetzesänderungen und Reformen ständig veränderndes Rechtsgebiet.
Dies erfordert in Krisensituationen wie bei Kündigung, Abmahnung, Arbeitsplatzabbau, Umstrukturierungsmaßnahmen, Mobbing, Versetzungen, Lohnausfall ein schnelles und kompetentes Handeln, um einen sozialen Abstieg zu vermeiden.
Oft kann durch eine frühzeitige, kompetente und vertrauensvolle Beratung ein kostenintensives Gerichtsverfahren vermieden werden.
Unsere Unterstützung für die Betreuung von Arbeitnehmer/Innen, Betriebsräten, Personalvertretungen und mittelständischen Unternehmen bieten wir u. a. in folgenden Bereichen an:
Arbeitnehmer/Innen:
▪ Kündigungsschutzverfahren
▪ Weiterbeschäftigungs- und Wiedereinstellungsansprüche
▪ Zulässigkeit von Befristung und Probezeit
▪ Überprüfung von vertraglichen Bestimmungen/
Vertragsstrafen/Verfallfristen
▪ Hilfe bei der Abwehr von Mobbingverhalten
▪ Entgeltfortzahlung
▪ Urlaubsansprüche
▪ Zeugnisansprüche
Betriebsräte/Personalvertretungen:
▪ Vertretung bei Streitigkeiten im Rahmen der Ausübung betrieblicher Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte
▪ Einigungsstellenverfahren
▪ Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht mit kollektivrechtlichem Bezug
▪ Vorbereitung und Abschluss von Betriebsvereinbarungen
▪ Begleitung bei der Durchführung von Betriebsänderungen
(Interessenausgleich/Sozialplan)
▪ Prüfung bei Einschränkung, Stilllegung und der Verlegung des ganzen
Betriebes oder von wesentlichen Betriebsteilen
▪ Beschlussverfahren/Vertretung von Betriebsräten und Personalvertretungen vor den
Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht
▪ Durchführung von Schulungsveranstaltungen
Ihre Rechte setzen wir gerichtlich vor dem Arbeitsgericht in Dortmund und allen Arbeitsgerichten in Deutschland und außergerichtlich durch und helfen Ihnen bei der Abwehr von gegen Sie gerichtete Forderungen.
